Erklärung zur Barrierefreiheit Geoportal Mannheim

Die Stadt Mannheim ist bemüht, die Webseite Geoportal Mannheim in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Stadt Mannheim: Geoportal Mannheim

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.

  • Der Webauftritt bietet in der aktuellen Version keine barrierefreie Navigation und Verlinkungen. Es sind keine alternative Einstiegpunkte für die Inhalte der Webseite vorhanden.

  • Die Suche in der Webanwendung ist nur beschränkt barrierefrei, da u. a. die Eingabefelder nicht barrierefrei beschriftet sind.

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig den Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.

  • Ergänzende Hinweise in Deutscher Gebärdensprache werden für diese Webanwendung derzeit nicht bereitgestellt.

  • Weitere zum Download bereitgestellte Dateien: Nicht alle der angebotenen Dateien zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Für die barrierefreie Ausgestaltung der zugänglichen Informationen sind die jeweiligen Datenbereitsteller verantwortlich. Teilweise liegen die angebotenen Dateien in maschinenlesbaren Formaten (JSON, XML, …) vor und sind nicht dafür vorgesehen von Menschen direkt gelesen zu werden. Die Dateiformate basieren auf technischen Standards. Sie sind zur Weiterverarbeitung und ggf. Darstellung mittels anderer Software vorgesehen.

  • Bilder: Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Für die barrierefreie Ausgestaltung sind die jeweiligen Datenbereitsteller verantwortlich.

  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht mit dem „lang“- Attribut gekennzeichnet.

  • Linktexte sind nicht immer aussagekräftig und enthalten nicht immer alle nötigen Informationen.

  • Die Webseite ist noch nicht in Leichter Sprache zugänglich.
  • Die Darstellung von Karten im Viewer ist nicht barrierefrei.
  • Die Karten im Geoportal werden teilweise durch Dritte über Geodatendienste bereitgestellt. Die Stadt Mannheim hat deshalb auf die Darstellung dieser Karten keinen Einfluss. Eine Verbesserung der Barrierefreiheit wird aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung bis auf weiteres nicht möglich sein.
  • Die Nutzung der Themenkarten und der Werkzeuge im Viewer sind nicht barrierefrei.
  • PDFs, Broschüren oder Informationsblätter sind nicht barrierefrei.
  • Videos sind ohne Untertitel.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der aufgeführten Inhalte, soweit dies technisch möglich ist.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.12.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=jlr-BehGleichStGDVBWpP4 Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt geprüft am 09.12.2024.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein Online‐Formular eine Nachricht zum Thema senden. Über dieses Formular können Sie auch die nicht oder nur bedingt barrierefreien Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern. Wir werden zeitnah darauf reagieren.
Oder Sie wenden sich an Frau Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Rahaus E 5, 68159 Mannheim, Tel.: 0621 293-2005, Email: ursula.frenz@mannheim.de. Eine weitere Kontaktmöglichkeit ist das Geodatenkompetenzzentrum.

 

Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Anfrage nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen ab Zugang auf Ihre Anfrage beantwortet wird, können Sie sich an Frau Frenz, die kommunale Beauftragte der Stadt Mannheim für die Belange von Menschen mit Behinderungen, oder an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
07 11/279-3358
Poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.